Ab dem 01.01.2022 

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuß

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat bei der betrieblichen Altersversorgung (BAV) positive Impulse für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebracht. Eine wesentliche Änderung ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung. Dieser soll zur stärkeren Verbreitung und Akzeptanz der betrieblichen Altersversorgung führen. Ab dem 01.01.2022 muss ein Arbeitgeberzuschuss von min. 15% für alle Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung in den versicherungs-förmigen Durchführungswegen in der BAV gewährt werden. 



Welche Verträge sind betroffen ?

Betroffen sind alle BAV-Verträge in den versicherungsförmigen Durchführungswegen (Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds). Für alle seit dem 01.01.2019 neu vereinbarten Entgeltumwandlungen ist der AG-Zuschuß bereits verpflichtend. Und per 01.01.2022 gilt der AG-Zuschuß auch für alle Altverträge, die vor dem 01.01.2019 abgeschlossen wurden.  

Höhe des Arbeitgeberzuschuß ?

Der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 % des umgewandelten Entgelts. Dies gilt, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Beiträge zur Sozialversicherung einspart. Der Arbeitgeberzuschuss kann höchstens bis zu einer Entgelt-umwandlung von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) eingefordert werden. 



Was ist jetzt zu tun ?

Die Zuschusspflicht für alle betroffenen BAV-Verträge muss zum 01.01.2022 umgesetzt und auch in der Lohnabrechnung 01/2022 berücksichtigt werden. Jeder Arbeitgeber sollte daher prüfen,  ob es in seinem Unternehmen noch BAV-Verträge in Form einer Entgeltumwandlung gibt, für die bisher kein Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15% gezahlt wird. Sofern es noch Verträge ohne Zuschuss geben sollte, besteht dringender Handlungsbedarf. 

Fachinformation zum Download

Weitere Infos finden Sie in der Fachinformation der Canada Life. 

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Fachinformation AG-Zuschuss.pdf
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Wir unterstützen Sie 

Wir unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung der neuen  gesetzlichen Anforderungen. Wir prüfen ihre vorhandenen BAV-Verträge und setzen die erforderlichen Schritte gemeinsam mit Ihnen um.  

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