Update vom 01.03.2021: 

Mitversicherung von "Covid-19" wieder möglich !!!

Bei einzelnen Versicherern ist die Mitversicherung von "Covid-19" im Rahmen der Betriebsschliessungsversicherung wieder möglich.  Allerdings nur für Schließungen im Rahmen einer Einzelverfügung gegen den jeweiligen Betrieb. Ein allgemeiner "Lockdown" ist hingegen derzeit nicht versicherbar.   

Versicherungsschutz für die Folgen des Corona-Virus ? 

Aktuelle Kundeninformation

Seit dem Auftreten des "Corona-Virus" erreichen uns viele Anfragen unserer Kunden ob und wie man sich gegen die finanziellen Folgen solcher Ereignisse versichern kann. Besonders Arbeitgeber möchten wissen, ob es eine Versicherung gibt, die bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung zum Tragen kommt.

Bis auf wenige Ausnahmen lautet die Antwort "nein". In der normalen Betriebsunterbrechungsversicherung sind diese Schäden laut unserem aktuellen Kenntnisstand nicht versicherbar. Lediglich für Betriebe aus bestimmten Branchen wird eine Betriebs-schließungsversicherung als Solo- oder Kombinationsversicherung angeboten.

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Kundeninformation_16 03 2020.pdf
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Nützliche Hinweise 

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellen sich im Zusammenhang mit dem Corona-Virus etliche Fragen. Absage von Dienstreisen, notwendige Kinderbetreuung bei Schulausfall, Meldepflicht bei Ansteckung, Homeoffice, etc. sind nur einige der Stichworte in diesem Zusammenhang. Antworten auf die wesentlichen arbeits-rechtlichen Fragen finden Sie u.a. auf dieser  Internetseite des Online-Magazins "Impulse". 

§56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) 

Staatliche Entschädigung ?

Gemäß §56 Infektionsschutzgesetz können Selbständige in gewissen Fällen auch staatliche Entschädigungsleistungen beanspruchen. Den Gesetzestext finden Sie auf dieser Internetseite. Inwieweit diese gesetzliche Regelung in der aktuellen Ausnahmesituation zum Tragen kommt und wie die konkrete Abwicklung erfolgen wird, bleibt abzuwarten. 



Infos vom Land Niedersachsen über Landesbürgschaften, Fördermöglichkeiten, Kurzarbeitergeld, etc.   

Ansprechpartnerliste für staatliche Hilfen und Unterstützung 

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, und Digitalisierung hat eine Liste mit Ansprechpartnern für staatliche Unterstützungsmöglichkeiten bereit gestellt. Es geht dabei um Landesbürgschaften, Fördermöglichkeiten der N-Bank, Kurzarbeitergeld, etc. Die Infos finden Sie auf dieser Internetseite. Infos zur Beantragung von Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit. 


Infos für Reisende und Urlauber 

Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung ?

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat erhebliche Auswirkungen auf die Reisebranche. Viele Urlauber stellen sich daher die Frage, ob Sie Ihre Reise überhaupt antreten sollen und in welchen Fällen die Reiserücktrittsversicherung greift. Unser Partner COVOMO hat das Wichtigste auf dieser Internetseite kurz zusammengefasst. 


Diese Betriebe können sich grundsätzlich versichern 

Betriebsschließungsversicherung

  • Hotels und Pensionen
  • Restaurants, Cafes, Kantinen
  • Lebensmitteleinzelhandel, kleine Supermärkte 
  • Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Metzger, Konditor)
  • Alten- und Pflegeheime
  • weitere Betriebsarten sind möglich => individuelle Anfrage

Betriebsschließungsversicherung  

Was leistet diese Versicherung ?

Eine Betriebsschließungs-versicherung soll das Unternehmen vor den finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Betriebs-schließung schützen.  Versichert wird der Rohertrag (Umsatz minus Wareneinsatz) in Form eines Tagessatzes. Dieser wird je nach Versicherungsgesellschaft für 30 bis max. 60 Tage gezahlt.